Protokoll der Gründungsversammlung

Am 20.12.2016 fanden sich die in der Anwesenheitsliste aufgeführten 7 Personen ein, um über die Gründung des Vereins Dartsport-Norddeutschland zu beschließen. Von den aufge-führten Personen besitzen alle das Stimmrecht. Die Anwesenheitsliste ist wesentlicher Be-standteil dieses Protokolls.
Herr Albrecht eröffnete die Versammlung. Er begrüßte die Erschienenen und erläuterte den Zweck der Sitzung. Herr Görs erklärte sich bereit, die Versammlungsleitung zu übernehmen und bat Herrn Albrecht das Protokoll zu führen. Beide wurden von der Versammlung ein-stimmig durch Zuruf gewählt. Der Versammlungsleiter schlug folgende Tagesordnung vor:
1. Erläuterung der Satzung und Abstimmung darüber
2. Wahl einer Wahlleitung
3. Wahl der Vorstandsfunktionen und der Kassenprüfer
4. Abstimmung über die Beitragsordnung
5. Beschlüsse über Organisationsfragen
6. Verschiedenes.
7.
Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen

zu 1.
Durch den Versammlungsleiter wurde die Satzung, die den Anwesenden im Entwurf bereits bekannt war, erläutert. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Versammlungsteilnehmer wurden eingearbeitet.
Die Endfassung der Satzung, die wesentlicher Bestandteil dieses Protokolls ist, wurde ein-stimmig beschlossen.
Es wird festgestellt, dass der Verein Dartsport-Norddeutschland gegründet wurde.

zu 2.
Als Wahlleiter wurde Herr Schütt und als seine beiden Beisitzer Frau Schulz und Frau Görs einstimmig bestätigt. Herr Schütt bat um Vorschläge für die einzelnen Vorstandsfunktionen. Die Vorgeschlagenen erklärten ihre Bereitschaft zur Wahl.

zu 3.
Vorstandswahl / Wahl Kassenprüfer
Ja Nein Enth.
Vorsitzender Herr Görs 6 … 1
Stellvertreter Herr Taube 6 … 1
Kassenwart Herr Albrecht 6 … 1
usw.
Wahl der Kassenprüfer:
Vorsitzender Frau Schulz 6 … 1
1. Beisitzer Frau Görs 6 … 1
Alle Gewählten nahmen die Wahl an.
Die Vorsitzende Frau Görs übernahm die weitere Versammlungsleitung

zu 4.
Beitrags- und Gebührenordnung
a) Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages 1,00 € monatlich verpflichtet. Ehrenmitglie-dersind von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages befreit.
b) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum des Aufnahmeantrages. Der Mitgliedsbeitrag ist anteilig für den vollen Monat zu entrichten, z. B. Aufnahme 20.11. = 2/12 Jahresbeitrag und ist für ein komplettes Geschäftsjahr(01.01. bis 31.12.) in Summe zu entrichten.
c) Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der An-schrift mitzuteilen.
d) Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Ver-waltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgebühr von 5 €.

zu 5.
Beschlüsse über Organisationsfragen
a) Der Vorstand wird beauftragt, den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister anzumel-den und die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt für Körperschaften zu beantragen.
b) Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Der Vorsitzende wird ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzuneh-men, von denen das Amtsgericht die Eintragung in das Vereinsregister oder das Finanz-amt für Körperschaften die Anerkennung als gemeinnützig abhängig macht, soweit diese Abänderungen sich nicht auf die Bestimmungen über den Zweck des Vereins, über bei Wahlen und Beschlüssen notwendige Mehrheiten und über den Anfall des Vereinsvermö-gens bei der Auflösung beziehen.

Elmenhorst, 20.12.2016